ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER 1 TECOplast kunststofftechnische Komponenten und Anlagen GmbH
I. Geltungsbereich und Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unsere AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst
durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen
und sich wesentliche Kostenfaktoren (Material, Energie, Löhne) verändern.
Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der freigegebenen Musterteile. Anschlussaufträge sind nicht an vorherige Preise
gebunden.
Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
III. Liefer- und Abnahmepflichten
Lieferfristen beginnen mit der Bestätigung des Auftrags, jedoch nicht vor Eingang aller vom Besteller beizubringenden
Unterlagen, vereinbarter Anzahlungen oder Bereitstellung von Material.
Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu diesem Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder
Versandbereitschaft angezeigt wurde.
Bei Lieferverzug ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Besteller kann
Verzugsentschädigung bis max. 5 % des Warenwertes verlangen, wenn er nachweist, dass ihm ein Schaden entstanden ist.
Teillieferungen sowie Abweichungen in Mengen bis ±10 % sind zulässig.
Bei Abrufaufträgen ohne feste Termine ist der Abruf spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zu erfolgen.
Erfolgt kein Abruf, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
auf ihn über. Wir sind berechtigt, die Ware nach Ankündigung auf Kosten des Bestellers einzulagern oder freihändig zu
verkaufen.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel) berechtigen uns, die
Lieferung entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Freigegebene Musterteile gelten hinsichtlich Ausführung, Maßhaltigkeit und Materialbeschaffenheit als verbindliche
Grundlage für die Serienfertigung. Reklamationen sind auf Abweichungen von freigegebenen Mustern zu beschränken.
IV. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
Die Auswahl von Verpackung, Versandart und Versandweg erfolgt nach unserem Ermessen, sofern nicht anders vereinbart.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes,
auf den Besteller über ‒ auch bei frachtfreier Lieferung.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der
Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Transport- und sonstige Risiken.
V. Eigentumsvorbehalt und Werkzeuge
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung vor.
Werkzeuge, Vorrichtungen, Programme und Zeichnungen, die wir zur Erfüllung des Auftrags herstellen oder beschaffen,
bleiben ‒ auch bei anteiliger Kostenübernahme durch den Besteller ‒ unser Eigentum.
Die Verwahrung, Instandhaltung oder Erneuerung solcher Werkzeuge erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
Werkzeuge oder Vorrichtungen, die vom Besteller beigestellt werden, sind von diesem auf eigene Kosten zu versichern. Für
Verlust oder Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VI. Beistellmaterialien
Stellt der Besteller Material, Zeichnungen, Modelle oder Normteile bei, so haftet er für deren Richtigkeit, Qualität und
Eignung.
Verzögerungen, Kostensteigerungen oder Schäden, die durch fehlerhafte Beistellungen entstehen, gehen zu Lasten des
Bestellers.
Etwaige Mehrbearbeitungszeiten oder Ausschuss aufgrund von Materialfehlern werden gesondert berechnet.
VII. Toleranzen und Qualität
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten für Maße und Oberflächen die branchenüblichen Toleranzen nach
DIN ISO 2768-m (Kunststoffbearbeitung).
Abweichungen in Farbe, Gewicht oder Materialeigenschaften, die technisch unvermeidbar sind, gelten nicht als Mangel.
VIII. Restmaterialien und Späne
Bei der Bearbeitung beigestellter Materialien anfallende Späne und Reststücke gehen in unser Eigentum über, sofern keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
Die Rückgabe von Restmaterial erfolgt nur nach gesonderter Absprache.
IX. Mängelansprüche, Gewährleistung und Haftung
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 5
Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Besteller Minderung oder Rücktritt verlangen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
Wir haften nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Weiterverarbeitung oder dem fehlerhaften Einsatz der von uns
gelieferten Teile entstehen.
X. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
der DSGVO.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung unter www.tecoplast.de/datenschutz
abrufbar.
XI. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.
Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Kontakt
Adresse:
1Tecoplast GmbH
Schlattweg 10
72178 Waldachtal
Deutschland
E-Mail: info@tecoplast.de
Telefon:+49 7486/979035
Fax: +49 7486/979059